Häufig gestellte Fragen

Wie werden die Angehörigen oder die Betreuer in den Prozess miteinbezogen? 

Wir legen großen Wert auf eine offene und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit allen Beteiligten – natürlich auch mit Ihnen als Angehörige. Durch unser transparentes Vorgehen, die gemeinsame Entwicklung von Zielen, regelmäßige Gespräche und eine fortlaufende Bewertung des Prozesses möchten wir Sie gerne auf dem Laufenden halten und Ihre Perspektive einbeziehen.

Dabei ist uns die Selbstbestimmung des Menschen, der unsere Leistungen in Anspruch nimmt, besonders wichtig. Seine Wünsche und Bedürfnisse stehen im Mittelpunkt unserer Arbeit. Deshalb erfolgt die Einbeziehung des sozialen Umfelds immer in enger Absprache mit ihm und so, wie es für ihn stimmig ist. Gemeinsam schaffen wir so eine unterstützende Umgebung, in der sich alle wohlfühlen.

Was bedeutet ABW, EGH und BEW? 

Die Begriffe ABW, EGH und BEW sind verschiedene Formen der Unterstützung für Menschen mit Behinderungen bzw. Menschen, die von Behinderungen bedroht sind, und beziehen sich auf unterschiedliche Aspekte ihrer Teilhabe am Leben. 

Eingliederungs-hilfe
(EGH)
 

Die Eingliederungshilfe (EGH) ist wie ein großer Werkzeugkasten voller verschiedener Hilfen. Sie soll Menschen mit Behinderung dabei unterstützen, am Leben in der Gemeinschaft teilzunehmen – also zum Beispiel in ihrer Wohnung leben zu können, Freunde zu treffen, zur Arbeit zu gehen oder Hobbys auszuüben.

Sie kommt bei Menschen mit körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung oder für Menschen, die von einer solchen Behinderung bedroht sind, zum Einsatz. Dabei geht es darum, die Auswirkungen der Behinderung zu mildern und ihnen ein möglichst selbstständiges Leben zu ermöglichen. 

Ambulant Betreutes Wohnen (ABW)

Ambulant betreutes Wohnen (ABW) ist eine Form der Unterstützung für Menschen, die in ihrer eigenen Wohnung leben möchten, aber dabei noch etwas Hilfe brauchen. "Ambulant" bedeutet hier, dass die Unterstützung zu den Menschen nach Hause kommt und nicht in einer Einrichtung stattfindet.

Für Menschen mit Behinderung oder psychischen Erkrankungen, die grundsätzlich selbstständig wohnen können, aber in bestimmten Bereichen ihres Lebens Unterstützung benötigen. Das kann zum Beispiel sein:

  • Hilfe bei der Organisation des Alltags (Termine, Einkaufen, Kochen, Putzen).
  • Unterstützung im Umgang mit Behörden und Finanzen.
  • Begleitung bei sozialen Kontakten und Freizeitaktivitäten.
  • Unterstützung in Krisensituationen.

Besondere Wohnformen (BEW)

Besondere Wohnformen (BEW) sind Wohnangebote für Menschen mit Behinderung, die nicht in ihrer eigenen Wohnung leben können oder möchten und einen höheren Bedarf an Unterstützung haben, als es im ABW möglich wäre. Früher wurden diese oft als "stationäre Wohnformen" bezeichnet, aber der Fokus liegt heute stärker auf einem möglichst normalen und gemeinschaftlichen Leben.

Diese Form des Wohnens wird für gewöhnlich von Menschen mit schwereren Behinderungen oder komplexeren Unterstützungsbedarfen in Anspruch genommen, die: 

  • Rund um die Uhr oder regelmäßig intensive Betreuung benötigen.
  • Schwierigkeiten haben, sich im Alltag selbstständig zu organisieren.
  • Von einer gemeinschaftlichen Wohnform profitieren.

Welche Finanzierungsmöglichkeiten gibt es?

Unsere sozialen Dienste können auf verschiedene arten finanziert werden. 

Persönliches Budget (SGB IX §29)

Die Leistungen können aktuell anhand eines persönlichen Budgets gemäß SGB IX, §29 erbracht werden. 

In diesem Verfahren wird dem Klienten Geld vom Sozialleistungsträger bereitgestellt, das er oder dessen Betreuer zur Inanspruchnahme von Dienstleistungen verwenden kann (so z.B. zur Betreuung zuhause, Unterstützung im Lebensalltag, Freizeitplanung und Gestaltung sowie zur Ressourcenarbeit). 

Hierfür eröffnet der Klient oder die Betreuungsperson ein separates Konto und verteilt die Mittel nach eigenem Ermessen an Dienstleister. 

Gutschein-lösung
 

Bei Überforderung mit den Mitteln durch den Bezirk kann dies auch in Form einer Gutscheinlösung dargestellt werden. 


Dabei erhält der Klient kein Geld, sondern einen hinterlegten Wert beim Sozialleistungsträger, der Anhand der Bedarfserhebung im Umfang festgelegt wird. 

Der Dienstleister stellt die Rechnung an den Träger, nicht an den Klienten direkt, bleibt aber im Rahmen der Qualität selbst zuständig. 

Versicherung

 

In manchen Fällen können die Kosten auch von Versicherungen übernommen werden. 

Selbst-zahlung
 

Selbstverständlich steht unser Service auch Selbstzahlern zur Verfügung. 

Logo

Integri Soziale Dienste UG (haft. beschr.)
Vertreten durch Geschäftsführer: Benjamin Schrank 
Loitshauser Str. 18
83250 Marquartstein

 HRB 31302 Registergericht Traunstein

 StNr 163/129/30432                                                                                                                                                                                                                                                   

 

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